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Schwefelschnitten

Artikelnummer: 11550

Wenn ein Volk unheilbar erkrankt ist, muss es abgetötet werden. Dies ist eine wichtige Massnahme im Sinne der Bekämpfung und Vorbeugung von Seuchen/Krankheiten. Bei Verdacht auf eine meldepflichtige Krankheit ist vor dem Abtöten der Bieneninspektor beizuziehen.

 

Bitte lesen Sie hier das entsprechende Merkblatt vom Bienengesundheitsdienst.

 

Hier finden Sie das Datenblatt des Herstellers.

 

 

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