Wenn ein Volk unheilbar erkrankt ist, muss es abgetötet werden. Dies ist eine wichtige Massnahme im Sinne der Bekämpfung und Vorbeugung von Seuchen/Krankheiten. Bei Verdacht auf eine meldepflichtige Krankheit ist vor dem Abtöten der Bieneninspektor beizuziehen.
Bitte lesen Sie hier das entsprechende Merkblatt vom Bienengesundheitsdienst.
Hier finden Sie das Datenblatt des Herstellers.