Ameisensäurebehandlung

Formivar

Artikelnummer: Parentprodukt_Formivar

CHF 19.90

Anwendung/Dosierung
Formivar ist für den Einsatz bei starkem und sehr starkem Varroa-Befall geeignet. Wird immer in Kombination mit den Dispensern benutzt, somit erfolgt eine kontinuierliche und gleichmässige Verdunstung der Ameisensäure. Die Dosierung und Anzahl der Behandlungen sind je nach Dispenser unterschiedlich.

 

Formivar 60% für Stossbehandlungen oder mit Liebig Dispenser für Jungvölker und Ableger oder Nassenheider Verdunster
Formivar 70% für Behandlungen mit FAM Dispenser oder Oberbehandlung mit APIDEA-Dispenser
Formivar 85% für Behandlungen mit Liebig Dispenser oder Unterbehandlung mit APIDEA-Dispenser

 

Behandlungskonzept/Empfehlungen
Ameisensäure wird immer nach Trachtende eingesetzt, kurz nach der Entnahme der Honigwaben. Es genügen in der Regel maximal zwei Behandlungen, im Juli/August. Je nach Dispenser ist die Einsatzzeit unterschiedlich. Beachten Sie die Gebrauchsanweisung Ihres Ameisensäure-Dispensers. Hoch konzentrierte Ameisensäure kann zu Brutschäden und in einigen Fällen zu Königinnenverlust führen. Daher empfehlen wir nach der Behandlung mit Formivar, Thymovar als Langzeitbehandlung und Schutz vor Reinvasion. Die Behandlung der Restentmilbung mit Oxalsäure in der brutfreien Zeit, November bis Januar ergibt den besten Bekämpfungserfolg gegen die Varroa nach einer Kombination Ameisensäure / Thymol Sommerbehandlung und verhindert die Gewöhnung der Varroa an einen Wirkstoff.

 

Sonstige Hinweise
Der Umgang mit Ameisensäure erfordert grosse Vorsicht. In jedem Fall Schutzbrille, Maske FFP2, säurefeste Handschuhe und langärmlige Bekleidung tragen.

 

Anwendungsperiode-Temperaturen

Einzusetzen bei Tages-Temperaturen zwischen 10° C bis 30° C.

 

Wichtige-Hinweise

Nicht während der Tracht anwenden, Gitterböden sollten während der Behandlung geschlossen sein, um die Wirksamkeit zu optimieren.
   

Wartefrist-Absetztfrist

Für Honig keine Wartezeiten, Falls eine Behandlung zwischen 2 Trachten durchgeführt wird, darf der Honig auf Grund der Rückstände nicht in Verkehr gebracht werden.
   

Entsorgung

Nicht aufgebrauchte Mengen des Tierarzneimittels sind vor der Entsorgung stark mit Wasser zu verdünnen (mindestens im Verhältnis 1:10) und können anschliessend dem öffentlichen Abwassersystem beigeführt werden.

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