Hinweis zur Seuchenbekämpfung
Wenn ein Volk unheilbar erkrankt ist, muss es abgetötet werden. Dies ist eine wichtige Massnahme zur Bekämpfung und Vorbeugung von Bienenkrankheiten und Seuchen. Bei Verdacht auf eine meldepflichtige Krankheit ist vor dem Abtöten der zuständige Bieneninspektor beizuziehen.
Weitere Informationen
Bitte lesen Sie hier das entsprechende Merkblatt vom Bienengesundheitsdienst.